Die wichtigste Aufgabe des Steuerberaters ist, Ihre Steuerbelastung auf ein Minimum zu beschränken.  Der Bundesfinanzhof stellte 1965 das Recht der Steuerpflichtigen zur Optimierung seiner Steuerlast fest: „Dem Steuerpflichtigen kann es grundsätzlich nicht verwehrt werden, seine Rechtsverhältnisse beliebig zu gestalten, selbst wenn dies entscheidend aus Steuerersparnisgründen geschieht.“ (BFH, 20.10.1965 – II 119/62 U).

Selbstverständlich kümmert sich der Steuerberater auch um alle Steuererklärungen wie

  • Einkommensteuererklärung, einschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung

Sowohl  Privatpersonen als auch Unternehmen haben viele Möglichkeiten,  ihre Steuerlast zu senken:

Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte und Rentner

Die Steuerberatung für Arbeitnehmer und Angestellte umfasst in erster Linie die Einkommensteuerberatung bzw. den Lohnsteuerjahresausgleich.  Die Steuerkanzlei Bicker in Marburg hilft Ihnen bei der Beantragung der Lohnsteuerermäßigung und berät Sie bei der Wahl der Steuerklasse. Der Steuerberater prüft den Steuerbescheid des Finanzamtes auf Richtigkeit und legt in Absprache  mit Ihnen Einspruch ein, wenn es ratsam ist.

Haben Sie bei den Werbungskosten alle tatsächlich möglichen  Ausgaben berücksichtigt? Sind die Kosten für Dienstreisen und Auslandsaufenthalte sowie die Abwesenheitspauschalen korrekt berechnet und erfasst worden? Welche Anforderungen an das Arbeitszimmer müssen erfüllt sein, um die Ausgaben steuerlich gelten machen zu können?

Pflegen und unterstützen  Sie Angehörige oder fremde Personen? Der Staat unterstützt diese Form der Hilfe und gewährt Steuererleichterungen.  Der Pflegepauschbetrag verdoppelt sich, wenn Sie eine zweite Person pflegen. Welche Anforderungen dabei erfüllt sein müssen, erklärt Ihnen der Steuerberater in einem persönlichen Gespräch.

Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, können Ihre zu zahlende Steuer senken. Wie jeder Steuerpflichtige können auch die Rentner Beiträge für die Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung geltend machen. Sammeln Sie alle Belege für Rezepte, Medikamente, medizinische Behandlungen, für die Fahrtkosten zum Arzt oder zur Physiotherapie. Auch die Haushaltshilfe oder die Kosten im Pflegeheim  dürfen in der Steuererklärung angeführt werden.

Bei großen Vermögen sollte die Vermögensübergabe rechtezeitig und zu Lebzeiten geplant werden. Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer können Sie in vielen Fällen selbst bestimmen. Nutzen Sie beispielsweise die hohen Freibeträge bei der Vermögensübergabe in Form der Schenkung aus! Die Freibeträge bei Schenkung können aller 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden.

Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen. Unser Steuerbüro in Marburg hilft Ihnen, alle Möglichkeiten für Ihren finanziellen Vorteil auszureizen!

Steuerberatung für Unternehmen

Der Unternehmer hat großen Spielraum, im Rahmen einer aktiven Steuerberatung seine Steuerbelastung zu gestalten.

Haben Sie schon alle steuerlichen Möglichkeiten bei der Gestaltung der Löhne Ihrer besten Mitarbeiter genutzt? Der Staat gibt Ihnen großen Gestaltungsspielraum. Kinderbetreuungskosten, Tankgutscheine, Mitarbeiterrabatte, Gesundheitsförderung, betriebliche Weiterbildung können bei richtiger Ausgestaltung dem Arbeitnehmer steuerfrei und sozialabgabenfrei gewährt werden.

Wissen Sie noch, warum Sie sich für die jetzige Rechtsform Ihres Unternehmens entschieden haben? Durch die richtige Wahl der Unternehmensrechtsform kann man bei Banken und anderen  Kreditgebern die eigene Kreditwürdigkeit durch die Ausdehnung der persönlichen Haftung verbessern. Umgekehrt kann man auch die eigene Haftung mit dem Privatvermögen begrenzen und die Familie besser absichern. Die Gesellschafter von Personengesellschaften versteuern den anteiligen Gewinn aus Gewerbebetrieb individuell im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung.  Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und werden vollständig der Gewerbesteuer unterworfen, weil kein Freibetrag wie bei Personengesellschaften gewährt wird. In einem Vergleich legt Ihnen die Steuerberatung Bicker die Unterschiede dar und berät Sie zur optimalen Rechtsform sowohl aus steuerlicher Sicht als auch aus Sicht des Unternehmens und aus Sicht der Familie.

Die Erbschaftsteuer kann infolge einer rechtzeitigen Planung immer so gestaltet werden dass, nur geringe Zahlungen an den Fiskus erfolgen oder das gar keine anfällt. Ein wichtiges Instrument ist die vorweggenommene Erbfolge. Mit Schenkungen können große Vermögen gezielt steuerfrei übertragen werden. Die aktuelle Rechtslage zur „Erbschaftsteuer auf  Betriebsvermögen“  erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch und erklären Ihnen, welche Maßnahmen von Ihnen in die Wege geleitet werden sollten.

Im Rahmen der Steuerberatung erbringen wir folgende Leistungen:

  • Steuerplanung und Steuergestaltung
  • Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen
  • Beratung zur Wahl der Unternehmensrechtsform
  • Beratung Zu Vermögensaufbau und Altersvorsorge
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer